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Leistungen in der Ausführungsphase
- Erstellen der Vorankündigung nach § 2 Abs.2 BaustellV
- Einweisung der am Bau beteiligten Firmen (Aushändigung der Baustellenordnung, Erläuterung des SiGe-Plans, Anforderung und Kontrolle der Gefährdungs- und Belastungsanalyse nach §5 ArbSchutzG der einzelnen Gewerke)
- Arbeitsschutzmaßnahmen koordinieren
- Zusammenarbeit der Arbeitgeber organisieren
- Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans bei Änderungen
- Erkennen und Dokumentieren von sichheitstechnischen Mängeln und erforderliche Schutzmaßnahmen einleiten
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